Mobile Tankanlagen und Diesellager für den Eigenverbrauch sind in der Landwirtschaft ein praktisches Mittel, um die Versorgung mit Dieselkraftstoff für Traktoren und Maschinen effizient und flexibel zu gestalten. Dabei ist es jedoch wichtig zu beachten, dass Diesel als Gefahrgut eingestuft wird und strenge Vorschriften zur Lagerung, Handhabung und dem Transport von Dieselkraftstoff existieren. Werden diese Vorschriften nicht beachtet, können ernsthafte Unfälle, Umweltverschmutzungen und Gesundheitsrisiken auftreten.
Diesel wird in Deutschland gemäß der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) als wassergefährdender Stoff der Wassergefährdungsklasse (WGK) 2 eingestuft („deutlich wassergefährdend“). Dies bedeutet, dass die diesbezüglichen Lagerungsanlagen strengen Anforderungen genügen müssen, um eine sichere Handhabung zu gewährleisten.
Ab 2017 wurden die Vorschriften für Dieseltankanlagen bundeseinheitlich geregelt, und dabei gelten diese Anforderungen:
Dieseltanks mit einem Volumen von mehr als 1.000 Litern müssen bei den zuständigen Behörden angezeigt werden, und dies spätestens 6 Wochen vor der Aufstellung der Anlage. Auch die Betriebsanweisung sowie regelmäßige Prüfungen müssen dokumentiert werden, insbesondere wenn die Anlage in einem Wasserschutzgebiet betrieben wird.
Für den Transport von Diesel und anderen Kraftstoffen gelten spezielle Gefahrgutvorschriften, die national und international geregelt sind.
Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) regelt den sicheren Transport von Gefahrstoffen in Deutschland. Dabei sind für mobile Tankanlagen die gleichen Vorschriften gültig wie für den Transport von Dieselkraftstoff mit Lkw oder speziellen Tankcontainern. Es ist unerlässlich, dass alle Behälter vor Transport genehmigt sind und regelmäßig geprüft werden.
Das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) ist für den internationalen Transport von Dieselkraftstoff zuständig. Die Vorschriften für den Kraftstofftransport variieren je nach Beförderungskategorie und Transportpunkten (siehe Berechnungsbeispiel).
500 Liter Diesel (1 Transportpunkt pro Liter) + 100 Liter Benzin (3 Transportpunkte pro Liter) = 800 Transportpunkte (kein Gefahrgutschein erforderlich).
Die Missachtung der rechtlichen Vorschriften zur Diesellagerung und zum Gefahrguttransport kann zu erheblichen Strafen führen, insbesondere bei schwerwiegenden Unfällen oder Umweltverschmutzungen. Die Vorschriften werden kontinuierlich an neue technische Erkenntnisse und Sicherheitsstandards angepasst, sodass eine regelmäßige Überprüfung notwendig ist, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Ob stationäre oder mobile Tankanlagen, es ist entscheidend, dass alle Vorschriften zur Diesellagerung und zum Transport von Dieselkraftstoff eingehalten werden. Die Einhaltung der AwSV und GGVSEB/ADR stellt sicher, dass der Betrieb sicher und umweltgerecht abläuft. Durch die regelmäßige Wartung und Prüfung der Tankanlagen sowie die Schulung des Personals können nicht nur rechtliche Risiken, sondern auch Gefahren für Mensch und Umwelt minimiert werden.
Wichtiger Hinweis: Die gesetzlichen Vorschriften können sich ändern. Es ist daher unerlässlich, sich regelmäßig über aktuelle Bestimmungen zu informieren, um Strafen und Gefährdungen zu vermeiden.
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