Diesellagerung in der Landwirtschaft: Aktuelle rechtliche Vorschriften
Mobile Tankanlagen und Diesellager für den Eigenverbrauch sind in der Landwirtschaft ein praktisches Mittel, um die Versorgung mit Dieselkraftstoff für Traktoren und Maschinen effizient und flexibel zu gestalten. Dabei ist es jedoch wichtig zu beachten, dass Diesel als Gefahrgut eingestuft wird und strenge Vorschriften zur Lagerung, Handhabung und dem Transport von Dieselkraftstoff existieren. Werden diese Vorschriften nicht beachtet, können ernsthafte Unfälle, Umweltverschmutzungen und Gesundheitsrisiken auftreten.
Inhalt
1. Rechtliche Vorschriften zur Diesellagerung in landwirtschaftlichen Betrieben1.1. Einstufung von Diesel als wassergefährdender Stoff
1.2. Anforderungen an stationäre Dieseltankanlagen
1.2.1. Sicherheitsmaßnahmen und Anlagenteile
1.2.2. Anforderungen an die Tankstelle
1.2.3. Einstufung und Anzeige von Dieseltankanlagen
2. Mobile Tankanlagen: Vorschriften zum Transport und Betrieb
2.1. National: GGVSEB
2.2. International: ADR
2.3. Höchstmengen für den Transport in mobilen Tankanlagen
2.3.1. Berechnungsbeispiel für Transportpunkte
3. Vorschriften für mobile Tankanlagen und deren Ausstattungen
3.1. Sicherheit und Kennzeichnung
3.2. Verpackungen und Prüfungen
4. Strafen bei Nichtbeachtung der Vorschriften
5. Fazit
Rechtliche Vorschriften zur Diesellagerung in landwirtschaftlichen Betrieben
Diesel wird in Deutschland gemäß der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) als wassergefährdender Stoff der Wassergefährdungsklasse (WGK) 2 eingestuft („deutlich wassergefährdend“). Dies bedeutet, dass die diesbezüglichen Lagerungsanlagen strengen Anforderungen genügen müssen, um eine sichere Handhabung zu gewährleisten.
Anforderungen an stationäre Dieseltankanlagen:
Ab 2017 wurden die Vorschriften für Dieseltankanlagen bundeseinheitlich geregelt, und dabei gelten diese Anforderungen:
- Sicherheitsmaßnahmen: Die Tankanlagen müssen so gebaut und betrieben werden, dass kein Diesel austreten kann. Undichtheiten müssen schnell erkannt werden, und alle Verluste (wie Spritz- oder Tropfverluste) müssen sofort kontrolliert und sicher entsorgt werden.
- Anlagenbestandteile: Einwandige unterirdische Behälter sind nicht zulässig, während doppeltwandige Tanks oder Auffangwannen erforderlich sind, um eine Ausbreitung von Diesel zu verhindern.
- Anforderungen an die Tankstelle: Die Ausrüstung, wie Befüllungs- und Entnahmeeinrichtungen sowie Leckanzeigegeräte, müssen zugelassen und geprüft sein. Ein Anfahrschutz ist ebenfalls erforderlich.
Einstufung und Anzeige von Dieseltankanlagen:
Dieseltanks mit einem Volumen von mehr als 1.000 Litern müssen bei den zuständigen Behörden angezeigt werden, und dies spätestens 6 Wochen vor der Aufstellung der Anlage. Auch die Betriebsanweisung sowie regelmäßige Prüfungen müssen dokumentiert werden, insbesondere wenn die Anlage in einem Wasserschutzgebiet betrieben wird.
Mobile Tankanlagen: Vorschriften zum Transport und Betrieb
Für den Transport von Diesel und anderen Kraftstoffen gelten spezielle Gefahrgutvorschriften, die national und international geregelt sind.
National: GGVSEB
Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) regelt den sicheren Transport von Gefahrstoffen in Deutschland. Dabei sind für mobile Tankanlagen die gleichen Vorschriften gültig wie für den Transport von Dieselkraftstoff mit Lkw oder speziellen Tankcontainern. Es ist unerlässlich, dass alle Behälter vor Transport genehmigt sind und regelmäßig geprüft werden.
International: ADR
Das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) ist für den internationalen Transport von Dieselkraftstoff zuständig. Die Vorschriften für den Kraftstofftransport variieren je nach Beförderungskategorie und Transportpunkten (siehe Berechnungsbeispiel).
Höchstmengen für den Transport in mobilen Tankanlagen:
- Dieseltransport: Für Dieselkraftstoff gilt eine Obergrenze von 1.000 Litern pro Transport, ohne dass eine spezielle Gefahrgutschein erforderlich ist. Wenn gleichzeitig andere Kraftstoffe wie Benzin transportiert werden, muss darauf geachtet werden, dass die Gesamtmenge der Transportpunkte nicht überschritten wird.
Berechnungsbeispiel für Transportpunkte:
500 Liter Diesel (1 Transportpunkt pro Liter) + 100 Liter Benzin (3 Transportpunkte pro Liter) = 800 Transportpunkte (kein Gefahrgutschein erforderlich).
Vorschriften für mobile Tankanlagen und deren Ausstattungen:
- Sicherheit und Kennzeichnung: Alle Tankanlagen müssen mit der UN-Nummer und den entsprechenden Gefahrzetteln („Entzündbare Flüssigkeiten“, „Umweltgefährdende Stoffe“) versehen sein.
- Verpackungen: Mobile Tankanlagen wie IBC (Intermediate Bulk Container) müssen den Vorgaben der Gefahrgutverordnung entsprechen und sicherstellen, dass bei Transport keine Leckagen auftreten.
- Prüfungen und Begleitpapiere: Alle mobilen Tanks müssen regelmäßig geprüft werden, und entsprechende Begleitpapiere sind stets mitzuführen.
Strafen bei Nichtbeachtung der Vorschriften:
Die Missachtung der rechtlichen Vorschriften zur Diesellagerung und zum Gefahrguttransport kann zu erheblichen Strafen führen, insbesondere bei schwerwiegenden Unfällen oder Umweltverschmutzungen. Die Vorschriften werden kontinuierlich an neue technische Erkenntnisse und Sicherheitsstandards angepasst, sodass eine regelmäßige Überprüfung notwendig ist, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Fazit:
Ob stationäre oder mobile Tankanlagen, es ist entscheidend, dass alle Vorschriften zur Diesellagerung und zum Transport von Dieselkraftstoff eingehalten werden. Die Einhaltung der AwSV und GGVSEB/ADR stellt sicher, dass der Betrieb sicher und umweltgerecht abläuft. Durch die regelmäßige Wartung und Prüfung der Tankanlagen sowie die Schulung des Personals können nicht nur rechtliche Risiken, sondern auch Gefahren für Mensch und Umwelt minimiert werden.
Wichtiger Hinweis: Die gesetzlichen Vorschriften können sich ändern. Es ist daher unerlässlich, sich regelmäßig über aktuelle Bestimmungen zu informieren, um Strafen und Gefährdungen zu vermeiden.
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