Schon im Mai 2020 trat die neue Düngeverordnung kurz DüV in Kraft. Einige der dort verfassten Regularien gelten allerdings erst seit dem 1. Januar 2021. Bis Anfang dieses Jahres hatten die Bundesländer daher Zeit, neue und eigene Landesdüngeverordnungen auszuarbeiten. Deshalb gilt auch die nitratbelastete Gebietskulisse nach § 13a DüV erst seit dem Januar dieses Jahres.

Doch worauf müssen Landwirte bei der Düngung in roten Gebieten nun achten? Wie können Sie bei einer geringeren Nitratmenge bei der Düngung trotzdem gute Ernten erzielen? Der folgende Artikel klärt über die neuen Düngeverordnungen für rote Gebiete auf und gibt Tipps für den effizienten Dünger Einsatz.

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausmaß und Unterschiede nitratbelasteter Gebiete
  2. Neue Düngeverordnung 2020 für rote Gebiete
    a. Die allgemeinen Auflagen für nitratbelastete Gebiete
    b. Zusätzliche Regelungen in verschiedenen Bundesländern
  3. Wie erhalten Landwirte trotzdem gute Erträge?

Ausmaß und Unterschiede nitratbelasteter Gebiete

Bei der Festlegung und Differenzierung der nitratbelasteten Gebiete gibt es Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Grund dafür sind die jeweiligen Methoden der Binnendifferenzierung. Durch verschiedene Maßnahmen sollen unterschiedliche Messwerte im Grundwasserkörper festgestellt, aufgenommen und bewertet werden. Ziel bei der Festlegung roter Gebiete in der Landwirtschaft, war und ist die Entlastung der lokalen Bauern.

Generell sollte in ganz Deutschland nach gleichen Maßstäben gemessen und bewertet werden. In der Realität wurden jedoch in jedem Bundesland teils unterschiedliche Verfahren zur Differenzierung angewandt. Bewertet wurde auf Grundlage von Emissionsstatistiken, hydraulischer, geologischer sowie hydrogeologischer Daten. Das Ergebnis waren unterschiedlich große Angrenzungen roter Gebiete der Düngeverordnungskarte. Das bedeutet wiederum, dass auch die Ausweisungen der Gebiete unterschiedliche Folgen in den verschiedenen Bundesländern haben.

In Bayern wurden beispielsweise die laut Düngeverordnung roten Gebiete von 25 auf 12 Prozent der Flächen reduziert. In Schleswig-Holstein waren zu Beginn mehr als die 50 Prozent der Flächen rot gefärbt. Inzwischen sind es nur noch zehn Prozent. In Niedersachsen hat sich nur wenig verändert. Hier fielen die Zahlen von 39 auf 31 Prozent. In anderen Ecken Deutschlands sind die Zahlen geringer. Sachsen kommt immer noch auf 15 Prozent, Thüringen und Sachsen-Anhalt auf 6, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen auf 23 Prozent.

Es gibt also starke Unterschiede bezüglich des Ausmaßes der roten Gebiete mit Nitrat in Deutschland. Wer genau wissen möchte, ob seine Felder den Neuverordnungen der DüV unterliegen, kann auf der rote Gebiete Düngeverordnungskarte nachsehen.

Neue Düngeverordnung 2020 für rote Gebiete

Die allgemeinen Auflagen für nitratbelastete Gebiete

Wer in einem roten Gebiet Landwirtschaft betreibt, muss sich seit dem ersten Januar 2021 an neue Auflagen halten. Zu den einheitlichen Auflagen in ganz Deutschland gehören:

  • Düngemenge muss künftig 20 Prozent unter dem durchschnittlichen Düngebedarf der roten Gebiete liegen.
  • Die Obergrenze liegt bei 170 kg N / ha
  • Herbstgaben für Zwischenfrüchte, Wintergerste und Winterraps sind verboten.
  • Liegt die verfügbare Stickstoffmenge im Boden unter 45 kg N / ha darf Winterraps trotzdem gedüngt werden.
  • Bis zu 120 kg Gesamt-N / ha können als Kompost oder Festmist auf Zwischenfrüchten ohne Futternutzung verteilt werden.
  • Vom 1. September bis zur Sperrfrist können bis zu 60 kg N/ha Gülle auf Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau verteilt werden.
  • Die Sperrfrist für organischen Dünger auf Grünland verlängert sich um 2 Wochen und gilt nun vom 1. Oktober bis zum 31. Januar.
  • Die Sperrfrist kann auf Antrag verschoben werden, allerdings nur ein Jahr im Voraus.
  • Die Ausgabe von Kompost und Festmist auf Ackerland hat sich auf drei Monate verlängert. Sie gilt jetzt vom 1. November bis zum 31. Januar und kann nicht verschoben werden.
  • Die Fruchtfolge von Zwischenfrüchten auf Sommerungen ist nun festgelegt.
  • Für Betriebe die gewässerschonend arbeiten sowie Ökobetriebe gelten Ausnahmen bei der Düngemengenreduktion. Hierzu zählen beispielsweise Betriebe, die mit höchstens 80 kg mineralischem Stickstoffdünger weniger als 160 kg / Gesamt-N verteilen.

Zusätzliche Regelungen in verschiedenen Bundesländern

Da jedes Bundesland zu den allgemeingültigen Auflagen zwei weitere Maßnahmen einführen musste, ergeben sich Unterschiede in der neuen Düngeverordnung 2020 für rote Gebiete. Diese Maßnahmen konnten von den Bundesländern aus einem Maßnahmenkatalog oder frei gewählt werden. Grundvoraussetzung war jedoch, dass sie über die allgemeinen Regelungen hinausreichten.

Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen fordern als rote Gebiete Auflagen, dass Betriebe den Dünger innerhalb einer Stunde in den Acker einarbeiten. In Niedersachsen muss die Güllelagerkapazität für mindestens sieben Monate reichen. Darüber hinaus muss eine Nährstoffanalyse von Gärresten und Wirtschaftsdünger erfolgen. Dies gilt auch für Nordrhein-Westfalen und Bayern. Bayern verlangt außerdem eine jährliche Bodenstickstoff-Analyse auf sämtliche Flächen roter Gebiete. Der Zeitpunkt kann selbst gewählt werden. Ausgenommen sind nur mehrschnittiger Feldfutterbau und Grünland.

Wie erhalten Landwirte trotzdem gute Erträge?

Das Ergebnis der neuen DüV ist einheitlich gesehen für rote Gebiete dasselbe. Es darf nicht mehr so viel Nitrat auf die Felder ausgebracht werden. Doch wie kann man bei geringerer Nitratmenge trotzdem gute Erträge erzielen?

Die Antwort ist ein effizienterer Düngereinsatz. Wer von festem auf Flüssigdünger umsteigt, profitiert von vielfältigen Vorteilen:

  • Die Kosten sind oftmals geringer,
  • Transport und Lagerung sind einfach
  • und man reduziert die Nitratauswaschung bei der Düngung roter Gebiete.

Mit den verschiedenen Flüssigdüngern können bestehende Pflanzenschutzvorrichtungen genutzt werden und die Flächenleistung der Düngegabe verbessert werden.

Zur Erfüllung der rote Gebiete Auflagen können Sie daher ganz einfach auf Flüssigdünger sowie passende Flüssigdüngertanks von Duraplas umsteigen. Mit der passenden Umstellung kann weiterhin in roten Gebieten Nitrat in Deutschland ausgebracht werden und es können weiterhin starke Erträge erzielt werden. Nutzen Sie die vielfältigen Angebote von Duraplas für einen effizienteren Düngereinsatz sowie zur Erfüllung roter Gebiete Auflagen.

 

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