Im Herbst gelten für dich die gleichen Regeln wie im Frühjahr. Laut der Düngeverordnung ist die Düngung nach der letzten Ernte nur eingeschränkt erlaubt. Hierbei ist zwischen grünen und roten Gebieten zu unterscheiden.Inhaltsverzeichnis

1. Grüne und Rote Gebiete 
2. Das Düngegesetz 
3. Warum gibt es die Düngeverordnung (DüV)?
4. Wann wurde die Düngeverordnung (DüV) geändert?
5. Was schreibt die Düngemittelverordnung vor?
6. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift
7. Was erwartet dich im Winter?

In grünen Gebieten ist es erlaubt, Raps, Gerste und Futterzwischenfrüchte zu düngen. Damit dies jedoch begrenzt bleibt, sollten deine Zwischenfrüchte, Winterraps oder Feldfutter bis spätestens zum 15. September gesät werden und die Aussaat deiner Gerste muss bis zum 01. Oktober abgeschlossen sein.

In roten Gebieten ist eine Düngung von Gerste nicht erlaubt, es sei denn, es liegen bestimmte Umstände vor. Du kannst jedoch bis zum 15. September Winterraps düngen, sofern der Nmin-Wert in einer Tiefe von 0-60 cm unter 45 kg/ha liegt. Achte hierbei auf den Obergrenzwert von 60 kg/ha Gesamt-N bzw. 30 kg/ha NH4-N.

Wenn du deine Zwischenfrüchte bis zum 15. August säst und im selben Jahr erntest, ist es weiterhin erlaubt, sie für die Futternutzung zu düngen und zu nutzen.

Wenn du deine Zwischenfrüchte für das "Greening" anrechnen lassen möchtest, beachte bitte, dass die Aussaat bis zum 01. Oktober erfolgen muss und nur organische Dünger verwendet werden dürfen. Dies bedeutet, dass bei öVF kein mineralischer Dünger oder Klärschlamm erlaubt ist.

Das Düngegesetz

Das Düngegesetz hat zum Ziel, die Vorschriften für die Anwendung und Bereitstellung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten festzulegen.

Es soll sicherstellen, dass Nutzpflanzen optimal mit Nährstoffen versorgt werden, die Fruchtbarkeit des Bodens erhalten oder nachhaltig verbessert wird und potenzielle Gefahren für die Gesundheit von Menschen, Tieren und der Umwelt durch die Herstellung, Bereitstellung oder Anwendung von Düngemitteln verhindert oder minimiert werden. Zudem soll ein nachhaltiger und ressourceneffizienter Umgang mit Nährstoffen in der landwirtschaftlichen Produktion gewährleistet werden, um Nährstoffverluste in die Umwelt so gering wie möglich zu halten.

Warum gibt es die Düngeverordnung (DüV)?

Die Düngung deiner Pflanzen ist äußerst wichtig, da sie ihr lebenswichtige Nährstoffe liefert. Allerdings können unsachgemäße Düngemethoden negative Auswirkungen auf die Umwelt, Tiere und sogar deine eigene Gesundheit haben. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass du dich strikt an die geltenden rechtlichen Vorschriften hältst.

Wann wurde die Düngeverordnung (DüV) geändert?

Am 21. Juni 2018 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass Deutschland gegen eine Richtlinie der europäischen Kommission verstößt, die am 22. Oktober 2008 beschlossen wurde. Als Folge wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da die Umsetzung der EG-Nitratrichtlinien nicht ausreichend war.

Um dieses Urteil umzusetzen, erließ das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Verordnung, die am 1. Mai 2020 in Kraft trat und weitere Maßnahmen insbesondere in den belasteten Gebieten vorsieht. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft in der Umwelt zu reduzieren oder sogar zu vermeiden. Gemäß §13a Abs. 1 Satz 2 der geänderten Düngeverordnung hat die Bundesregierung die Befugnis, eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zu erlassen, um die Vorgehensweise bei der Ausweisung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete durch die Landesregierungen zu vereinheitlichen.

Was schreibt die Düngemittelverordnung vor?

Düngemittel müssen gemäß europäischem oder nationalem Düngerecht zugelassen sein und sollten unter Berücksichtigung guter fachlicher Praxis angewendet werden. Die Art, Menge und Zeitpunkt der Düngemittelapplikation sollten auf den Bedarf der Pflanzen und des Bodens abgestimmt werden.

Die Düngemittel sollten in der Lage sein:

  • das Wachstum von Nutzpflanzen effektiv zu fördern,
  • den Ertrag signifikant zu steigern,
  • die Qualität der Ernte deutlich zu verbessern,
  • die Fruchtbarkeit des Bodens zu erhalten oder nachhaltig zu verbessern.

Um die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt zu schützen, dürfen Düngemittel bei ordnungsgemäßer Anwendung weder schädlich sein noch Gefahren mit sich bringen.

Um diese gesetzlichen Vorgaben zu konkretisieren, enthält die Düngemittelverordnung genaue Bestimmungen zur Herstellung, Zusammensetzung und Kennzeichnung von Düngemitteln. Sie legt außerdem Richtlinien für die zugelassenen Ausgangsstoffe, den Nährstoffgehalt und die Wirksamkeit fest und begrenzt die Konzentration unerwünschter Substanzen.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV GeA) wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den Ländern erarbeitet und trat am 11. November 2020 in Kraft. Sie hat zum Ziel, eine einheitliche Ausweisung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete in ganz Deutschland zu gewährleisten und die Verursachergerechtigkeit zu erhöhen.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurden bei der Erstellung der AVV GeA spezifische Kriterien berücksichtigt. Basierend auf diesen Kriterien haben die Länder bis Ende 2020 eine erneute Überprüfung der Gebiete durchgeführt und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Dadurch wurden die belasteten Gebiete neu ausgewiesen und die Landesdüngeverordnungen wurden neu erlassen oder angepasst. Diese Maßnahmen haben auch die Kritik der Kommission hinsichtlich der uneinheitlichen Ausweisung ausgeräumt.

Gemeinsam mit den Ländern wurde eine überarbeitete Fassung der AVV GeA erarbeitet. Diese wurde am 15. Juni 2022 vom Kabinett beschlossen und am 8. Juli 2022 mit den Maßnahmen im Bundesrat verabschiedet. Nach einer erneuten Behandlung im Kabinett trat diese Neuverfassung im August desselben Jahres in Kraft.

Im Anschluss haben die Länder bis zum 30. November 2022 ihre Landesverordnungen zur Ausweisung belasteter Gebiete erneut angepasst und die betroffenen Gebiete wurden neu ausgewiesen.

Was erwartet dich im Winter?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 7. Juni 2022 beschlossen, sämtliche Ausnahmen bezüglich des Verbots von Stickstoffdüngung auf gefrorenem Boden aufzuheben. Informationen zur Aufhebung der Ausnahmen gemäß § 5 Absatz 1 der Düngeverordnung und deren Auswirkungen auf die Umwelt wurden veröffentlicht und sind auf der Website des BMEL zu finden. Das Verbot betrifft die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln, die Stickstoff enthalten. Aus diesem Grund wurde auch eine zusammenfassende Umwelterklärung gemäß dem UVPG erstellt, in der die Gründe für diese Entscheidung erläutert werden.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)